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Montag, 06. September 2010

Tierischer Nachwuchs: Nur gucken - nicht anfassen

Rehkitz mit Muttertier (Bild: DJV / Siegel)

Ob junge Hasen, Rehkitze oder Vogelküken – ab Ende April verwandeln sich Feld und Flur in eine riesige Kinderstube. Gut versteckt im hohen Gras verbringen die Jungtiere ihre ersten Lebenstage. Mutterseelenallein wecken sie unseren Beschützerinstinkt, der Fachmann nennt es Kindchenschema. Bei den Elterntieren handelt es sich aber nicht um Rabeneltern, sondern das Verlassen der Jungtiere schützt sie vor Fressfeinden wie dem Fuchs. In keinem Fall sollten Spaziergänger Jungtiere anfassen, das schreckt die Mutter ab und macht Kitz und Co. tatsächlich zu Waisen.

Uralte Schutzinstinkte

Das Verlassen des Nachwuchses ist ein uralter Schutzinstinkt gegen Fressfeinde: Die Jungtiere sind in der ersten Zeit fast geruchlos. Regungslos verharren sie gut getarnt im hohen Gras. Nur zum Säugen erscheint das Muttertier. In der Zwischenzeit hält sie einen größeren Abstand zu ihrem Nachwuchs, um dessen Versteck nicht zu verraten.

Alle Spuren werden beseitigt

Die Ricke zum Beispiel beißt unmittelbar nach der Geburt die Nabelschnur durch, leckt ihr Junges trocken und säubert sorgfältig den Setzplatz. Alle Indizien, wie Nachgeburt und Eihäute, werden von ihr gefressen, nichts soll einen Räuber auf die Spur der Jungen bringen. Noch bis zur zweiten Lebenswoche nimmt die Ricke Kot und Harn ihres Kleinen auf.

Früh auf eigenen Beinen stehen

Rehkitze sind bereits nach kurzer Zeit sehr selbständig. Bei Mehrlingsgeburten, Zwillingen oder Drillingen, trennen sich die Kleinen ganz selbstverständlich. Dadurch, dass sie sich entfernt voneinander verstecken, erhöhen sie ihre Überlebenswahrscheinlichkeit. Denn Raubtiere können so nicht den gesamten Nachwuchs auf einmal aufspüren.

"Zahme Räuber"

Auch stöbernde Hunde können zur großen Gefahr werden. Hochträchtige Rehe sind bei weitem nicht mehr schnell genug, um erfolgreich vor ihnen flüchten zu können – Rehkitze, junge Hasen oder Vogelküken sind ebenfalls leichte Beute. Der DJV appelliert daher alljährlich an alle Erholungssuchenden sich gerade in der Brut- und Setzzeit bis Ende Juni nur auf den ausgewiesenen Wegen aufzuhalten und Hunde, die nicht auf Zuruf oder Pfiff reagieren, anzuleinen. Dies gilt auch dort, wo kein Leinenzwang besteht.

Geschützt vor dem Fuchs aber nicht vor dem Kreiselmäher

Geschützt vor dem Fuchs aber nicht vor dem Kreiselmäher

Dateien:
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 Anschreiben wg F tterungsverordnung (69 kB)
 Anlage F tterungsverordung (56 kB)
14.04.2010