Schweinepest-Erreger bei Wildschwein im Rheinisch-Bergischen Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis. Bei der Untersuchung eines Wildschweins, das in Rösrath krank aufgefunden wurde, ist jetzt der Erreger der Schweinepest festgestellt worden. Das Virus ist für Menschen ungefährlich, ist aber von Schwein zu Schwein hoch ansteckend.
Der Wildschwein-Frischling war von einem aufmerksamen Jagdaufseher kurz nach den Weihnachtstagen stark abgemagert und offensichtlich krank auf einer Wiese beobachtet und erlöst worden. Daraufhin veranlasste das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises umgehend die Untersuchung des verendeten Tieres im Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld. Dort haben sich im Rahmen der Untersuchung des Tierkörpers Verdachtsmomente im Hinblick auf die Schweinepest ergeben. Da genaue Untersuchungen nur vom zentralen Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems, Ostsee, vorgenommen werden können, wurde das Material dorthin weitergeleitet. Nachdem diverse Laboruntersuchungen stattgefunden haben, hat das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises jetzt das Ergebnis erhalten: die Erkrankung des Wildschwein-Frischlings wurde durch den Erreger der Schweinepest verursacht!
Weitere Informationen für Pächter von Jagdrevieren in den betroffenen Gebieten werden auf einer Informationsveranstaltung in der kommenden Woche bekannt gegeben. Hierzu wird gesondert eingeladen.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Verfügungen im Anhang.
Weitere Maßnahmen:
- Jedes einzelne erlegte Wildschwein wird von den Jägern sorgfältig untersucht; anhand eines aufwändigen Spezialverfahrens werden die Aufbrüche (= Innereien) auf unschädliche Weise beseitigt; erst wenn sich mit Sicherheit herausgestellt hat, dass das Tier nicht erkrankt ist, darf es zum Verzehr freigegeben werden.
- Das Veterinäramt organisiert eine Impfkampagne die im Februar startet und sich die sich voraussichtlich über mehrere Jahre erstrecken wird.
- Alle Halter von Hausschweinen sind dazu verpflichtet, die Transportbeschränkungen zu beachten. Für den Transport besteht Genehmigungspflicht.
- Damit ihre Schweine nicht erkranken, müssen die Halter von Hausschweinen konsequente Hygienemaßnahmen treffen: keine Speiseabfälle verfüttern, regelmäßige Reinigung und Desinfektion, stark eingeschränkter Personenverkehr, Desinfektionsmatten vor Stallungen etc. Jegliche denkbaren Kontakte mit Schwarzwild sind zu vermeiden!!

