Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild
Trotz erster Erfolge bei der Reduktion der bestände muss Schwarzwild vor dem Hintergrund des Mastjahres 2009 weiterhin intensiv und effektiv bejagt werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Obere Jagdbehörde aus Gründen der Wildseuchenbekämpfung die Schonzeit für
Im weiteren hat das MUNLV eine ggf. notwendige Änderung der Fütterungsverordnung in Notzeiten erlassen. Die Details, sowie Vorgehensweise sind ebenfalls in der Anlage enthalten.
Überläuferkeiler und nicht führende Überläuferbachen in der Zeit vom 01.02.2010 bis 31.07.2010 in den in der Anlage aufgeführten Gebieten aufgehoben.
14.01.2010

